Stollberg ist Industriestandort, an dem nicht nur gefertigt, sondern auch geforscht und entwickelt wird. Mit Projekten wie Kultur-Bahnhof, Bürgerbegegnungszentrum „das dürer“, Jugendkulturtreff „Alter Schlachthof“, Umbau der ehemaligen Justizvollzugsanstalt zum Kulturstandort oder Sanierung des Bürgergarten`s gestalten wir die Zukunft Stollbergs. Wirtschaftliche Stärke, kulturelle Energie und soziales Engement, vor allem im Bereich Kinder und Familie, zeichnen unsere Stadt mit ihren Ortsteilen aus.
Wohnen ist Bestandteil des Lebens und ein Grundbedürfnis der Menschen. Unsere Gesellschaft für Wohnungsbau mbH fühlt sich der Sicherstellung dieses Grundbedürfnisses als kommunale Gesellschaft der Großen Kreisstadt Stollberg verpflichtet.
Ihr Aufgabenspektrum:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Die Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Stollberg fördert die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, lückenloser Tätigkeitsnachweis) bis spätestens 29.09.2023.
Bewerbungen senden Sie bitte an:
Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Stollberg
Geschäftsleitung
Rathausstraße 1
09366 Stollberg
oder an die E-Mail-Adresse: info@gfw-stollberg.de
23.09.2023 von 10 - 17 Uhr, Stadtwerke Stollberg
Die Stadt Stollberg möchte ihre Bürgerschaft, sowie Ortsansässige Unternehmen für genau diesen Fall wappnen. Egal ob Hochwaser, Waldbrand oder Stromausfall, bei dieser Veranstaltung bekommen Sie einen Einblick über Versorgungsmaßnahmen und Schutzmöglichkeiten im Katastrophenfall.
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Infos zum Thema "Tag der Nachbarn", "Umrüszung der Rauchmelder" und des neuen "Mel´s Bistro" finden Sie in der neuen Ausgabe.
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In diesem Jahr findet wieder der Zensus, eine statistische Volkszählung, statt. Mit der Untersuchung sollen relevante Bevölkerungsmerkmale zur Beschreibung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation der Deutschen herausgefunden werden. Der Stichtag wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) müssen private Immobilienund Wohnungseigentümer sowie gewerblich tätige Hausverwalter die angeforderten Informationen aufgrund ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht an die zuständigen Statistischen Landesämter übermitteln.
Die Volkszählung in Deutschland beruht auf dem sogenannten registergestützten Zensus, bei dem einerseits die bereits vorhandenen Bevölkerungsdaten aus den Verwaltungsregistern, wie zum Beispiel aus den Melderegistern der Kommunen, genutzt werden. Ebenso werden einzelne Haushalte mit Hilfe von Fragebögen befragt, dies soll allerdings auf ein Minimum reduziert werden. Nur ein kleiner Teil der gesamten Bevölkerung (weniger als zehn Prozent) wird in Form eines persönlichen Telefon-Interviews stichprobenartig befragt und die Ergebnisse im Anschluss hochgerechnet.
Was ist die gesetzliche Grundlage für den Zensus?
Bereits im Jahr 2011 haben sich die EU-Staaten in einer Verordnung zur Volks- und Wohnungszählung verpflichtet, alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchzuführen. Rechtsgrundlage ist das Zensusgesetz 2022 (ZensG), dass die Durchführung der Volkszählung regelt. Dort steht beispielsweise geschrieben, welche Daten und Merkmale in der Gebäude- und Wohnungszählung in welchem Umfang erhoben werden dürfen und wie die Datensicherheit garantiert werden muss.
Der Vermieter ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die im Rahmen des Mietverhältnisses erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Aufgrund ZensG 2022 sind Vermieter verpflichtet, bestimmte Angaben über die Mieter den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für Zwecke des Zensus 2022 zu übermitteln. Diese Übermittlung findet ihre Rechtsgrundlage in Art. 6 Abs.1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §10 Abs.2 ZensG 2022. Folgende Angaben sind gesetzlich zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen.
Sehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter,
sehr geehrte Eigentümerinnen, sehr geehrte Eigentümer,
wie Ihnen bereits bekannt, ist die Fa. DGS mbH Stollberg mit dem 24-Stunden-Havariedienst für all unsere Objekte (Eigenbestand und Verwaltung) unter der bekannten Rufnummer 0174 3090908 für Sie im Einsatz.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals darüber informieren, dass dieser Dienst nur im Havariefall zur Verfügung steht bzw. zu nutzen ist.
Eine Havarie ist eine Störung, die plötzlich auftritt.
Eine Havarie wird durch einen Brand, eine Explosion, einen Sturm oder durch Defekt technischer Anlagen verursacht, die eine Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellen können, wobei im Brandfall die Rufnummer der Feuerwehr: 112 zu verständigen ist.
Eine Havarie kann auch zur Zerstörung oder Beschädigung von Sachwerten am Gebäude führen. Dazu zählt auch ein gravierender Rohrbruch am Leitungssystem oder der Komplettausfall des Heizungssystems oder der Stromversorgung.
Wir bitten Sie demzufolge, nur in einem der genannten Fälle den Havariedienst zu verständigen.
Hinweis:
nicht zu Havarien gehören: tropfende Ventile, verstopfte Toilettenbecken, Waschbecken und Badewannen, defekte Lichtschalter oder Steckdosen, defekte Sicherungen bzw. Relais in der Wohnung und Türschlossanlagen.
Wir bitten diesbezüglich um Beachtung Ihrerseits und bedanken uns für Ihr Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Stollberg
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Infos zum Thema "Auswertung der Mieterumfrage" und der "Parkanlage Vogelhöfe" finden Sie in der neuen Ausgabe.
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