Die Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Stollberg ist ein kommunales Wohnungsunternehmen, deren alleiniger Gesellschafter die Stadt Stollberg ist. Sie wurde am 29. April 1991 gegründet und am 2. März 1992 in das Handelsregister unter der Nummer HRB 4485 beim Kreisgericht Chemnitz-Registergericht eingetragen. Hauptaufgabe der Gesellschaft ist es, die Bevölkerung mit sicherem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Seit über 30 Jahren sind wir professionell auf dem Gebiet der Wohneigentums-, Fremd-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung tätig. Aktuell verwalten wir ca. 30 Eigentümergemeinschaften sowie Einzeleigentümer bzw. Kapitalanleger in Stollberg und Umgebung, Chemnitz und Dresden. Darüber hinaus sind wir mit dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien erfolgreich am Markt tätig. Unsere Kernkompetenzen liegen in der hohen fachlichen und objektbezogenen Betreuung der Immobilien.
In diesem Jahr findet wieder der Zensus, eine statistische Volkszählung, statt. Mit der Untersuchung sollen relevante Bevölkerungsmerkmale zur Beschreibung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation der Deutschen herausgefunden werden. Der Stichtag wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) müssen private Immobilienund Wohnungseigentümer sowie gewerblich tätige Hausverwalter die angeforderten Informationen aufgrund ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht an die zuständigen Statistischen Landesämter übermitteln.
Die Volkszählung in Deutschland beruht auf dem sogenannten registergestützten Zensus, bei dem einerseits die bereits vorhandenen Bevölkerungsdaten aus den Verwaltungsregistern, wie zum Beispiel aus den Melderegistern der Kommunen, genutzt werden. Ebenso werden einzelne Haushalte mit Hilfe von Fragebögen befragt, dies soll allerdings auf ein Minimum reduziert werden. Nur ein kleiner Teil der gesamten Bevölkerung (weniger als zehn Prozent) wird in Form eines persönlichen Telefon-Interviews stichprobenartig befragt und die Ergebnisse im Anschluss hochgerechnet.
Was ist die gesetzliche Grundlage für den Zensus?
Bereits im Jahr 2011 haben sich die EU-Staaten in einer Verordnung zur Volks- und Wohnungszählung verpflichtet, alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchzuführen. Rechtsgrundlage ist das Zensusgesetz 2022 (ZensG), dass die Durchführung der Volkszählung regelt. Dort steht beispielsweise geschrieben, welche Daten und Merkmale in der Gebäude- und Wohnungszählung in welchem Umfang erhoben werden dürfen und wie die Datensicherheit garantiert werden muss.
Der Vermieter ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die im Rahmen des Mietverhältnisses erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten. Aufgrund ZensG 2022 sind Vermieter verpflichtet, bestimmte Angaben über die Mieter den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für Zwecke des Zensus 2022 zu übermitteln. Diese Übermittlung findet ihre Rechtsgrundlage in Art. 6 Abs.1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §10 Abs.2 ZensG 2022. Folgende Angaben sind gesetzlich zu übermitteln: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen.
Wir freuen uns, Sie ab sofort in den neuen Büroräumen im Erdgeschoss der Rathausstraße 1 begrüßen zu dürfen.
Ihr Team der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Stollberg
Montag: geschlossen
Dienstag: 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zusätzlich auch Vermietungssprechtag
Freitag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass trotz gelockerter Corona-Maßnahmen wir weiterhin Termine während unserer Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung wahrnehmen.
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer: 037296/ 686-0 oder per E-Mail unter: info@gfw-stollberg.de
Vielen Dank.
Ihr Team der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH Stollberg